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   VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20   

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VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20 (https://dejure.org/2022,14241)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.06.2022 - VerfGH 205/20 (https://dejure.org/2022,14241)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - VerfGH 205/20 (https://dejure.org/2022,14241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    §§ 249 ff BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Verletzung von Art 7 (Rechtsstaatsprinzip) und Art 15 Abs 5 S 2 VvB ( gesetzlicher Richter) wegen unterbliebener Revisionszulassung - Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten durch Einschaltung eines ...

  • rewis.io

    Grundrechtsverstoß durch begründungslose Nichtzulassung der Revision; Aufhebung einer Entscheidung des LG Berlin.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verstöße gegen die Mietpreisbremse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.09.2017 - X ZR 102/16

    Fluggastrechte bei "Wet Lease"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Sie ist der Ansicht, das Landgericht habe ihren Vortrag zur Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht berücksichtigt, den sie mit Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - u. a. die Urteile vom 12. September 2017 - X ZR 102/16 - 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 -, juris Rn. 36 und vom 24. Mai 1967 - VIII ZR 278/64 -, juris Rn. 29 - begründet habe.

    - selbst entsprechend spezialisierten - anderen Rechtsdienstleister kann als eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung und damit erstattungsfähig anzusehen sein, wenn der Beklagte auf die zunächst von einem Rechtsdienstleister ausgesprochene Zahlungsaufforderung nicht geantwortet hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 12. September 2017 - X ZR 102/16 -, juris Rn. 33 f.; zur Beauftragung eines Rechtsdienstleisters nach Geltendmachung durch den Gläubiger selbst: BGH, Urteil vom 17. September 2015, a. a. O., Rn. 17).

    Dies steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der die vorgerichtlichen Kosten auch bei sukzessiver Beauftragung verschiedener Rechtsdienstleister im Falle des Schweigens des Schuldners als zweckmäßig anzusehen und erstattungsfähig sein können (explizit und umfassend BGH, Versäumnisurteil vom 12. September 2017, a. a. O., juris Rn. 34) und bei Zweifeln in eine Einzelfallprüfung einzutreten ist.

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Hat das Fachgericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt, liegt eine unzumutbare Erschwerung in dem genannten Sinne nur vor, wenn seine Auffassung jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris Rn. 22; vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - vom 7. Januar 2004.

    Unterlässt das Fachgericht hingegen eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt ein Verfassungsverstoß bereits dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris Rn. 49 f. zur Vorlagepflicht gem. Art. 267 AEUV).

    Erforderlich ist weiter, dass über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 21).

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Sie ist der Ansicht, das Landgericht habe ihren Vortrag zur Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht berücksichtigt, den sie mit Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - u. a. die Urteile vom 12. September 2017 - X ZR 102/16 - 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 -, juris Rn. 36 und vom 24. Mai 1967 - VIII ZR 278/64 -, juris Rn. 29 - begründet habe.

    - selbst entsprechend spezialisierten - anderen Rechtsdienstleister kann als eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung und damit erstattungsfähig anzusehen sein, wenn der Beklagte auf die zunächst von einem Rechtsdienstleister ausgesprochene Zahlungsaufforderung nicht geantwortet hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 12. September 2017 - X ZR 102/16 -, juris Rn. 33 f.; zur Beauftragung eines Rechtsdienstleisters nach Geltendmachung durch den Gläubiger selbst: BGH, Urteil vom 17. September 2015, a. a. O., Rn. 17).

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 384/18

    Legal Tech: Gekommen, um zu bleiben

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht dem Geschädigten ein materieller Erstattungsanspruch im Hinblick auf vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich zu, wenn die Einschaltung des Rechtsdienstleisters aus der ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (stRspr., vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 384/18 -, Rn. 10; Urteile vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17 -, juris Rn. 6 und 25. November 2015 - IV ZR 169/14 -, juris Rn. 15).

    Der Schuldner kann für komplexere vorgeschaltete Handlungen wie eine qualifizierte Rüge oder die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs ohne Weiteres einen qualifizierten Inkassodienstleister in Anspruch nehmen und die entstehenden Kosten für zweckmäßig erachten (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020, a. a. O., Rn. 10).

  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    - VIII ZR 277/11 -, juris Rn. 4, und vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 -, juris Rn. 36, erklärt werden.
  • BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72

    Berechnung entgangenen Bankgewinns

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    14. März 2019 bezieht sich u. a. auf das Urteil des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 1974 - IV ZR 2/72 -, das die Unzweckmäßigkeit zusätzlicher außergerichtlicher Rechtsverfolgung und fehlende Erstattungsfähigkeit dadurch veranlasster Kosten damit begründet, dass der Zahlungswille des Schuldners für den Gläubiger erkennbar fehlte und er aus diesem Grund die unmittelbare gerichtliche Geltendmachung als notwendig ansehen musste.
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    - VIII ZR 277/11 -, juris Rn. 4, und vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 -, juris Rn. 36, erklärt werden.
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Sind die maßgeblichen Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof bereits grundsätzlich entschieden, ist die Revision daher nur zuzulassen, wenn das Berufungsgericht bewusst eine von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichende Entscheidung gefällt hat oder wenn es eine neue abweichende Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch nicht berücksichtigen konnte (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 -, juris Rn. 9, 12; vom 27. März 1963, IV ZB 461/62 - und vom 9. Februar 1962 - IV ZB 20/62 -, juris).
  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht dem Geschädigten ein materieller Erstattungsanspruch im Hinblick auf vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich zu, wenn die Einschaltung des Rechtsdienstleisters aus der ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (stRspr., vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 384/18 -, Rn. 10; Urteile vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17 -, juris Rn. 6 und 25. November 2015 - IV ZR 169/14 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 09.02.1962 - IV ZB 20/62
    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
    Sind die maßgeblichen Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof bereits grundsätzlich entschieden, ist die Revision daher nur zuzulassen, wenn das Berufungsgericht bewusst eine von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichende Entscheidung gefällt hat oder wenn es eine neue abweichende Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch nicht berücksichtigen konnte (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 -, juris Rn. 9, 12; vom 27. März 1963, IV ZB 461/62 - und vom 9. Februar 1962 - IV ZB 20/62 -, juris).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 27.03.1963 - IV ZB 461/62

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des

  • BGH, 24.05.1967 - VIII ZR 278/64

    Erstattung der Inkassokosten

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

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